Flachdach-Ablauf passend für verklebte Flachdach-Abläufe, Sanitärlüfter, Schwanenhälse, Wrasenlüfter und 4 in 1 Flachdachlüfter
Flansch aus Hart-PVC mit Flansch aus Bitumen-Schweißbahn
Passend für DN 70
Frisch produzierte Neuware, kein Restposten und kein kurz vor dem Ablauf stehendes Mindesthaltbarkeitsdatum.
SOUDATHERM ROOF 250 ist ein feuchtigkeitshärtender Einkomponentenklebstoff auf Polyurethan-Basis für die rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Dämmstoffplatten im Bereich Flach- und Gefälledach.
Produkteigenschaften
- Einfach und sauber mit der ergonomischen Schaumpistole zu verarbeiten (Bis zu 13 m² je Gebinde)
- Bis zu 30% Arbeitszeitreduzierung gegenüber klassischem PUR-Dachkleber
- Schnelle Durchhärtung - bereits nach ca. 1 Stunde weiterarbeiten
- Sparsam im Verbrauch, exakt zu dosieren
- Standfest - Auch für senkrechte Verklebungen (z.B. Attika) geeignet
- Spaltüberbrückend durch Aufschäumen – gleicht Unebenheiten optimal aus
- Auch für Fugenausfüllung geeignet (Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/ (m·K))
- Enorme Gewichtsreduzierung / Platzgewinn auf der Baustelle
- Windsogstabil - Systemgeprüft (I.F.I. , Aachen)
- Flexibel, nicht versprödend
- Lösemittelfrei, löst Polystyrol nicht an!
- Einlegezeit ca. 8 Minuten
(je nach Umgebungstemperatur und – feuchtigkeit)
Anwendungen
Untergründe:
- Besandete bzw. beschieferte Bitumenbahnen
- Korrosionsgeschützte Stahlbleche
- Beton, Faserzement, Porenbeton sowie auch Hart-PVC, Stein, Putz, Bitumendickbeschichtungen, Holz und Dispersionsfarben
Dämmstoffe:
- Polystyrol-Hartschaum (z.B. EPS)
- PIR-/PUR-Hartschaum ((mineralvlies-, bitumen- u. alukaschiert))
- Mineralische Schaumdämmstoffe (z.B. Perlite, Multipor)
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen:
Der angebotene PU-Montageschaum beinhaltet (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.
Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es besteht Selbstbedienungsverbot. Der Weiterverkauf ist nur durch gewerbliche Wiederverkäufer erlaubt. Wiederverkäufer dürfen diese Chemikalie an private Endverbraucher nur durch eine sachkundige Person nach §5 ChemVerbotsV abgeben!
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie Volljährig sind und den Schaum sachgemäß benutzen, dabei Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
Wandanschlussleiste ohne Dichtschnur – Alu 3m
Die Wandanschlussleiste ohne Dichtschnur aus Aluminium mit einer Länge von 3 Metern ist das ideale Profil für den sauberen Abschluss zwischen Folien- und Bitumenabdichtungen und dem Mauerwerk. Sie bietet eine stabile und langlebige Lösung für den Übergang und sorgt dafür, dass Abdichtungen sicher und fest am Bauwerk angebracht werden können.
Das Alu-Profil ermöglicht eine einfache und präzise Versiegelung mit Silikonen oder Abdichtmassen, um eine dauerhafte Dichtigkeit zu gewährleisten. Dank der robusten Aluminiumkonstruktion ist die Leiste witterungsbeständig und eignet sich ideal für den Einsatz im Außenbereich.
Produktdetails:
Material: Aluminium
Länge: 3 Meter
Ohne Dichtschnur
Geeignet für Folien- und Bitumenabdichtungen
Einfache Versiegelung mit Silikonen und Abdichtmassen
Witterungsbeständig und langlebig
Die Wandanschlussleiste ohne Dichtschnur Alu 3m bietet eine zuverlässige Lösung für den sauberen Abschluss von Abdichtungen am Mauerwerk, ideal für Bau- und Renovierungsprojekte.
PISTOLEN- & SCHAUMREINIGER ist ein schnell wirkender Reiniger für nichtporöse Oberflächen wie Kunststoffe, Beschichtungen und Metalle.
Produkteigenschaften
- Löst rasch frischen Polyurethanschaum und andere Kleb-/Dichtstoffe auf allen glatten Oberflächen
- Schnell ablüftend
Anwendungen
- Entfernen von nicht ausgehärteten Polyurethanschaum und anderen Kleb-/Dichtstoffen auf allen nichtporösen Oberflächen, Werkzeugen und Zubehör
- Innere und äussere Reinigung von Polyurethanpistolen
- Reinigen des Dosenventils und des Adapterröhrchen, so dass die Dose erneut verwendet werden kann
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!