Top Features
Allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis.
Gute Haftung auf Kaltbitumenbahnen und Bitumendickbeschichtung.
Baustoffklasse B2.
Geringe Nachexpansion.
Ausbeute freigeschäumt 45 l.
Die Vorteile / Produktbeschreibung
Der wirtschaftliche Klebeschaum für Perimeterdämmplatten.
Vorteile
Die hohe Schaumausbeute ermöglicht die Verklebung von ca. 13 m² Wandfläche und ist dadurch besonders wirtschaftlich.
Die Verarbeitung mit dem System Dose/Pistole bringt einen Zeitvorteil von ca. 30% und gewährleistet dadurch ein zügiges Arbeiten.
Die spezielle Rezeptur des PU-Schaumes sorgt für optimale Haftung auf Beton und bituminösen Untergründen und ermöglicht die dauerhafte Befestigung von Dämmplatten.
Die sehr geringe Nachexpansion vermeidet die Bildung von Hohlräumen und garantiert eine dauerhafte Dämmung.
Das neue Antihaft-Sicherheitsventil garantiert eine dauerhafte Funktionalität.
Der fischer Perimeter-Klebeschaum Pistole Premium PUP P 750 wurde speziell für die Verklebung von Polystyrol-Hartschaumplatten als Perimeterdämmung in Anlehnung an DIN 4108-2 entwickelt. Speziell auf Kaltbitumenbahnen und Bitumendickbeschichtungen hat der Schaum besonders hohe Haftung. Die sehr geringe Nachexpansion vermeidet die Bildung von Hohlräumen und garantiert eine dauerhafte Dämmung. Rund 13 m² Wandfläche können verklebt werden, das macht den fischer PUP P 750 besonders wirtschaftlich. Weitere Anwendungsgebiete sind die Verklebung von Dämmelementen und das Isolieren und Füllen von Hohlräumen. Die sehr geringe Nachexpansion verhindert die Bildung von Hohlräumen und garantiert die sichere Verklebung. Schutzhandschuhe für Endverwender sind beigefügt.
Anwendung und Zulassung
Anwendungen
Verklebung von Polystyrol-Hartschaumplatten
Dämmen und Füllen von Mauerdurchbrüchen
Einschäumen von Elektroinstallationen
Füllen von Fugen und Hohlräumen im gesamten Innenausbau
Befestigen und Abdichten im Wand- und Dachbereich
Baustoffe
Beton
Bitumenbeschichtung
Eloxal
Gipskarton
Holz
Kaltbitumenbahnen
Kunststoffe (nicht auf PE, PP, Teflon, Silicon)
Mauerwerk
Metalle mit Grundieranstrich
Putz
Zulassungen
P-NDS04-772
2765-01-1004
11712/25.04.13
Funktionsweise / Montage
1K PU-Schaum
Baustoffklasse B2
Verarbeitungstemperatur Umgebung: +10 °C bis +25 °C (Dosentemperatur: +5 °C bis +25 °C)
Klebfrei innerhalb ca. 10 min
Schneidbar innerhalb ca. 40 min
Temperaturbeständig von -40 °C bis +90 °C
Geringe Wärmeleitfähigkeit
Mind. 3 durchgehende Streifen pro Platte senkrecht von unten her auf die Außenwand aufbringen (Abstand ca. 30 cm). Die unterste Platte sollte als Schutz vor späterem Abrutschen auf festem Grund stehen. Platte nach ca. 10 Minuten auf die Haftfläche aufbringen und fest andrücken.
Frische Schaumspritzer lassen sich sofort mit fischer PU-Reiniger entfernen.
Technische Daten
Sprache auf Etikett: DE
Inhalt: 750 ml
Schaumausbeute (EN 17333-1) bis zu: 45 l
Farbe: betongrau
Verpackungsvariante: Aerosoldose
Menge: 1 Stück
GTIN (EAN-Code): 4048962076141
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
Frisch produzierte Neuware, kein Restposten und kein kurz vor dem Ablauf stehendes Mindesthaltbarkeitsdatum.
SOUDATHERM ROOF 250 ist ein feuchtigkeitshärtender Einkomponentenklebstoff auf Polyurethan-Basis für die rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Dämmstoffplatten im Bereich Flach- und Gefälledach.
Produkteigenschaften
- Einfach und sauber mit der ergonomischen Schaumpistole zu verarbeiten (Bis zu 13 m² je Gebinde)
- Bis zu 30% Arbeitszeitreduzierung gegenüber klassischem PUR-Dachkleber
- Schnelle Durchhärtung - bereits nach ca. 1 Stunde weiterarbeiten
- Sparsam im Verbrauch, exakt zu dosieren
- Standfest - Auch für senkrechte Verklebungen (z.B. Attika) geeignet
- Spaltüberbrückend durch Aufschäumen – gleicht Unebenheiten optimal aus
- Auch für Fugenausfüllung geeignet (Wärmeleitfähigkeit 0,036 W/ (m·K))
- Enorme Gewichtsreduzierung / Platzgewinn auf der Baustelle
- Windsogstabil - Systemgeprüft (I.F.I. , Aachen)
- Flexibel, nicht versprödend
- Lösemittelfrei, löst Polystyrol nicht an!
- Einlegezeit ca. 8 Minuten
(je nach Umgebungstemperatur und – feuchtigkeit)
Anwendungen
Untergründe:
- Besandete bzw. beschieferte Bitumenbahnen
- Korrosionsgeschützte Stahlbleche
- Beton, Faserzement, Porenbeton sowie auch Hart-PVC, Stein, Putz, Bitumendickbeschichtungen, Holz und Dispersionsfarben
Dämmstoffe:
- Polystyrol-Hartschaum (z.B. EPS)
- PIR-/PUR-Hartschaum ((mineralvlies-, bitumen- u. alukaschiert))
- Mineralische Schaumdämmstoffe (z.B. Perlite, Multipor)
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen:
Der angebotene PU-Montageschaum beinhaltet (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.
Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es besteht Selbstbedienungsverbot. Der Weiterverkauf ist nur durch gewerbliche Wiederverkäufer erlaubt. Wiederverkäufer dürfen diese Chemikalie an private Endverbraucher nur durch eine sachkundige Person nach §5 ChemVerbotsV abgeben!
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie Volljährig sind und den Schaum sachgemäß benutzen, dabei Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
Frisch produzierte Neuware, kein Restposten und kein kurz vor dem Ablauf stehendes Mindesthaltbarkeitsdatum.
Flexifoam ist ein gebrauchsfertiger, einkomponentiger, selbstexpandierender und sehr elastischer Polyurethanschaum zur Verarbeitung mit einer entsprechenden Dosierpistole.
Produkteigenschaften
- Ca. 3 x flexibler als herkömmlicher Montageschaum
- Selbst hohe Bauteilbewegungen werden dauerhaft
- und nachhaltig absorbiert, wodurch Schaumabrisse – und damit reduzierte Wärme- u. Schalldämmung sowie Wassereintritt in die Fuge – vermieden werden.
- Hervorragende Formstabilität, d.h. geringe Volumenschwund und nur geringe (<50%) Nachdehnung sobald die Aushärtung abgeschlossen ist.
- Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE, PP, PTFE und Silicone)
- Höhere Schall- und Wärmedämmung als Mineralwolle, Kork und Fiberglas
- Hervorragende Montageeigenschaften, da durch die Dosierpistole und die geringe Expansion exakt und sehr sparsam zu dosieren
- Schnelle Durchhärtung
- Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien
- Alterungsbeständig, unverrottbar, aber nicht UVbeständig
- Sehr emissionsarm EC1+
Anwendungen
- Dämmen und Isolieren im Kühlwagen- und Kühlraumbau und Heizungsbau
- Befestigen und Ausfüllen im Apparate- und Metallbau sowie in der Elektroinstallation
- Montage und Ausschäumen von Fenster- und Türahmen sowie Fensterbänken
- Schalldämmung
- Ausschäumen von Hohlräumen, z.B. Mauerdurchbrüchen, Dachausbauten, Türzargen, Rohrdurchführungen, Rolladenkästen, etc.
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen:
Der angebotene PU-Montageschaum beinhaltet (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.
Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es besteht Selbstbedienungsverbot. Der Weiterverkauf ist nur durch gewerbliche Wiederverkäufer erlaubt. Wiederverkäufer dürfen diese Chemikalie an private Endverbraucher nur durch eine sachkundige Person nach §5 ChemVerbotsV abgeben!
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie Volljährig sind und den Schaum sachgemäß benutzen, dabei Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
Frisch produzierte Neuware, kein Restposten und kein kurz vor dem Ablauf stehendes Mindesthaltbarkeitsdatum.
SOUDAFOAM GUN B2 ist ein gebrauchsfertiger, einkomponentiger, selbstexpandierender Polyurethanhartschaum mit sehr guter Schall- und Wärmedämmung sowie hervorragender Formstabilität.
Produkteigenschaften
· Hervorragend geeignet zur Montage nach EnEV, DIN 4108-7 (MO 01, ift Rosenheim)
· Sehr gute Fugenschalldämmung 60 dB
· Hohe Wärmedämmung ? 0,0354 W/(m·K)
· Luftdichtigkeit: a<0,1m³/[h.m(daPa)2/3]
· Wasserdampfdiffusionswiderstand: 32µ
· Genaue Dosierbarkeit
· Baustoffklasse B2 (gemäß DIN 4102, Teil 1)
· Sehr hohe Formstabilität, d.h. kein Volumenschwund und keine Nachdehnung sobald die Aushärtung abgeschlossen ist
· Ausgezeichnete Haftung auf fast allen Bauuntergründen (außer PE, PP, PTFE und Silicone)
· Schnell Schneidbar (nach ca. 30 Minuten)
· Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben, Chemikalien, Öl und Benzin
· Alterungs- und verrottungsbeständig, aber nicht UV-beständig, deshalb im Freien überstreichen, abdecken oder mit Dichtstoffen abdichten
· Temperaturbeständigkeit -40°C bis +90°C
Anwendungen
· Ausschäumen von div. Hohlräumen, z.B. Mauerdurchbrüchen,Dachausbauten, Rohrdurchführungen, Rollladenkästen, etc.
· Dämmen und Isolieren von Fenster- und Türahmen sowie Fensterbänken
· Hervorragend geeignet zum Verfüllen der Funktionsebene, nach EnEV, DIN 4108-7 und RAL-Montagerichtlinien, im ift-geprüften SOUDAL WINDOW SYSTEM (SWS)
· Ausschäumen von div. Hohlräumen im Apparate- und Metallbau sowie in der Elektroinstallation
· Dämmen und Isolieren im Kühlwagen- und Caravanbau
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
PU-Adapterschaum
Soudafoam Brunnenschaum B3 ist ein einkomponentiger Polyurethanschaum speziell zum Abdichten und Zusammenfügen von Brunne- und Schachtringen, von Kanaleinstiegsschächten und hauskläranlagen.
Besondere Eigenschaften
Hohe Formstabilität (kein Schrumpfen oder Nachdehnen)
Hohes Füllvermögen
Gute Haftung auf allen Untergründen (außer PE,PP und PTFE)
Hoher Dämmwert (Wärme- und Schalldämmung)
Sehr gute Klebeeigenschaften
Nicht UV-beständig
Frei von Freon (unschädlich für die Ozonschicht und Treibhauseffekt)
Baustoffklasse B3
Anwendungen
Füllen von Hohlräumen
Hervorragend geeignet zum Abdichten und Zusammenfügen von Brunnen- und Schachtringen von Kanaleinstiegsschächten und Hauskläranlagen bzw. Rohrelemente aus Beton, mit Nut- und Federverbindung
Abdichten und Zusammenfügen von Kontrollschachtringen aus z.B. Beton, Ton und Keramik für Hausanschlüsse
Abdichten und Zusammenfügen von Bauteilen bei der Montage von 3-Kammerkläranlagen
Anleitung
Vor Arbeitsbeginn angrenzende Flächen zum Arbeitsbereich vor Verschmutzung schützen. Beigefügtes Adapterröhrchen auf das Ventil aufschrauben und Dose mit Ventil unten ca. 20x kräftig schütteln, damit sich der Doseninhalt gut vermischt und die Schaumqualität optimiert wird. Haftflächen leicht befeuchten und dann den Schaum gleichmäßig auf das Bauteil aufsprühen. Das nächste Bauteil sollte innerhalb von 10 Minuten aufgesetzt werden. Den aus der Falz quellenden Schaum nicht schneiden oder verstreichen. Bei längeren Unterbrechungen ist das Schütteln zu wiederholen. Bitte beachten Sie das technische Datenblatt.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
PU REMOVER ist ein schnell wirkender Spezialentferner für ausgehärteten Polyurethanschaum auf nicht porösen Oberflächen wie Kunststoffen, Beschichtungen und Aluminium.Produkteigenschaften- Hoch wirksam- Geruchsarm- Frei von aromatischen Kohlenwasserstoffen und CKW`s- Biologisch leicht abbaubar- Sparsam und bequem anzuwenden
Soudabond Easy ist ein gebrauchsfertiger Polyurethanklebstoff für die rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Dämmstoplatten in den Bereichen Flachdach, Perimeter, Fassade, Dämm-/Dränelementen, Kellerdecke, Innendämmung usw.; gleiches gilt für die Verklebung von Gipskarton- und Gipsfaserplatten sowie die Verklebung von Gasbeton in Verbindung mit nicht tragendem Mauerwerk.
Produkteigenschaften
- Arbeitszeitreduzierung um bis zu 30%
- Hohe Anfangshaftung – auch bei niedrigen Temperaturen
- Sparsam im Verbrauch, da exakt zu dosieren
- Auch für senkrechte Verklebungen geeignet
- Verarbeitbar ab +5°C Dosentemperatur bzw. -5°C Umgebungstemperatur
- Wärmeleitfähigkeit von 0,035 W/ (m·K) für die ideale Ergänzung der Dämmplatten bei der Fugenausfüllung
- Flexibel und nicht versprödend
- Gleicht Unebenheiten optimal aus
- Reduzierte Nachexpansion ermöglicht rasches und zuverlässiges Ausrichten der Dämm- u. Trockenbauplatten
- Kostenlose, einfache und vollständige Entsorgung der Verpackung dank dem P.D.R.-System
- Enorme Gewichtsreduzierung /enormer Platzgewinn gegenüber herkömmlichen PU-Dachkleber, Klebemörtel, etc.
- Schnelle Durchhärtung, bereits ab ca. 1 Stunde kann weiter gearbeitet werden
- Lösemittelfrei
- Beständig gegen eine Vielzahl von Lösemitteln, Farben und Chemikalien
- Alterungsbeständig, unverrottbar, schimmel- u. fäulnisbeständig, aber nicht UV-beständig
- Wasserfest (nicht wasserdicht)
- Baustoffklasse B1 (schwer entflammbar) nach DIN 4102 Teil1
- Sehr emissionsarm EC1+
Anwendungen
- Rationelle, saubere, sparsame und dauerhaft sichere Verklebung von Wärmedämmstoffplatten.
- Geeignet für die Verklebung von Dämmplatten auf Basis von Polystyrol- (EPS + XPS), Polyurethan-(PUR/PIR) und Phenolharz- Hartschaum in den Bereichen Flachdach, Perimeter, Fassade, Dämm-/Dränelementen, Kellerdecke, Innendämmung, usw.
- Verklebung von Gipskarton- /Gipsfaserplatten im Trockenbau
- Verkleben von nicht tragenden Innenwänden, wie Trennwände, Sichtschutzwänden, Kellerbar-Theken, Steinregale, etc. aus Plansteinen (Porenbeton, Kalksandstein, Gips,…)
- Kleben von überputzbaren Anschlussfolien im Bereich rund um Fenster und Fassade
- Ausfüllen von Hohlräumen zwischen einzelnen Wärmedämmelementen
Aufgrund der Chemikalien-Verbotsordnung (ChemVerbotsV) sind wir verpflichtet Sie auf die Gefahrstoffe im Montageschaum aufmerksam zu machen:
Der angebotene PU-Montageschaum beinhaltet (Diphenylmethandiisocyanate) welcher mit dem R40 Satz "Verdacht auf krebserregende Wirkung" gekennzeichnet ist.
Die Abgabe von gekennzeichneten Schäumen an Jugendliche unter 18 Jahren ist verboten. Es besteht Selbstbedienungsverbot. Der Weiterverkauf ist nur durch gewerbliche Wiederverkäufer erlaubt. Wiederverkäufer dürfen diese Chemikalie an private Endverbraucher nur durch eine sachkundige Person nach §5 ChemVerbotsV abgeben!
Mit dem Kauf bestätigen Sie, dass Sie Volljährig sind und den Schaum sachgemäß benutzen, dabei Haut, Augen und Schleimhäute vor direktem Kontakt schützen, z.B. mit Schutzbrille, Atemschutz und Einweghandschuhen.
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!
Der fischer Montageschaum Standard PUP S 750 ist geeignet für die Verfüllung, Dämmung und Isolierung der Fensteranschlussfugen sowie der Füllung der Anschlussfugen von Türrahmen. Der Pistolenschaum mit geprüfter Fugenschall- und Wärmedämmung sowie Wasserdruckbeständigkeit expandiert bei der Aushärtung nur wenig. Das vermeidet Nacharbeit und gewährleistet dadurch die einfache und zeitsparende Anwendung für den Profi. Ausgestattet ist der beigefarbene PUP S 750 mit einem verbesserten Standardventil, das die Haltbarkeit verlängert. Ohne Schutzhandschuhe, nur für gewerbliche Anwender.
Top Features:
-Geprüfte Fugenschalldämmung.
-Als Brunnenschaum geeignet und geprüft.
-Prüfung auf Luftdichtheit.
-Baustoffklasse B2.
-Einfache Verarbeitung mit Schaumpistole.
Vorteile:
-Die hohe Fugenschalldämmung von 61dB erfüllt die Standards des modernen Schallschutzes und sorgt für die Reduzierung der Lärmbelästigung.
-Die Wärmeschutzprüfung und geprüfte Luftundurchlässigkeit ermöglicht die Einhaltung der Energieeinsparung nach EnEV und untermauert so wirksam die
Reduzierung des Wärmeverlustes.
-Die externe Prüfung der Wasserdichtheit in Verbindung mit Falz-Schachtringen erfüllt die Anforderungen an einen Brunnenschaum.
-Geringe Schaumexpansion während der Aushärtung vermeidet Nacharbeit und gewährleistet dadurch eine einfache und zeitsparende Applikation.
Anwendungen:
Dämmen und Füllen von Fensteranschlussfugen, um Fensterbänke und Rolladenkästen
Dämmen und Füllen von Mauerdurchbrüchen, Hohlräumen, Wandanschlüssen und Fertigelementen
Zum Abdichten und Verbinden von Brunnenschächten, Kanaleinstiegsschächten, Hauskläranlagen sowie Zisternen
Baustoffe
Haftet auf allen üblichen Baumaterialien wie:
-Beton
-Eloxal
-Faserzement
-Gipskarton
-Holz
-Kalksandstein
-Kunststoffe (nicht auf PE, PP, Silicon) -
-Mauerwerk Metalle mit Grundieranstrich
-Putz
-Stein
Funktionsweise:
-1-K PU-Schaum
-Baustoffklasse B2
-Ausbeute freigeschäumt 45 l
-Verarbeitungstemperatur Umgebung +10 °C bis +30 °C (Dose +5 °C bis +30 °C)
-Klebfrei innerhalb ca. 15 min
-Voll ausgehärtet nach ca. 24 h
-Temperaturbeständig von -40 °C bis +90 °C
-Schichtdicken > 50 mm in mehreren Lagen schäumen und zusätzlich anfeuchten.
-Frische Schaumspritzer lassen sich sofort mit fischer PU Reinger entfernen.
Inhalt: 750 ml
Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial
Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:
• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.
Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.
Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.
Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.
Ab dem 24.08.2023 muss vor der industriellen oder gewerblichen Verwendung eine angemessene Schulung erfolgen!