Via NEVOLIT Dämmstoffschüttung Gefälleausgleichung

Sofort verfügbar, Lieferzeit: 1-2 Tage

Anzahl
Stk.

58,49 €*

Inhalt: 50 Liter (1,17 €* / 1 Liter)
Produktnummer: VIA4103
Produktinformationen "Via NEVOLIT Dämmstoffschüttung Gefälleausgleichung"

Via NEVOLIT Niveau- und Gefälleausgleichung und Dämmstoffschüttung, 50 Liter

Die gebundene NEVOLIT Schüttung dient zur Herstellung von Dachreitern, Schaffung von Gefälle zum Ausgleich von Unebenheiten, zur Bildung von Keilen, Kehlen und Graten auf festen Untergründen. NEVOLIT ist verträglich mit fast allen Untergründen und Abdichtungen und enthält keine Lösungsmittel.
NEVOLIT von Via besteht aus 2 Komponenten, Schaumglas-Granulat und PU-Binder. Die gemeinsam zu einem druckfesten Körper verfestigt werden. Die Form des Körpers kann, je nach Anwendungsfall, individuell gestaltet werden. Nevolit wird auf dem Dach, Parkdach oder im Bodenbereichen wie Balkon, Terrasse und Industrieboden eingesetzt.

Produktvorteile:
- Wärmedämmung
- Gefälle, Niveauausgleich
- Estrich-Ersatz
- allgemeine bauaufsichtliche Zulassung für den Einsatz als gebundene Schüttung für die Bereiche Dach, Parkdach und Boden
- keine Wartezeiten durch Sonderanfertigungen
- das Gefälle kann fast bis auf Null hergestellt werden
- kein Materialverlust durch Verdichtung
- schnelle Abbindezeit (nach ca. 45 bis 60 Min. begehbar1))
- einfache Verarbeitung, beliebig formbar
- Abdichtungsbahn ist direkt aufschweißbar
- keine hohe Verdichtung notwendig
- hohe Druckfestigkeit (650-1000 kN/m², je nach Bindermenge)
- die Schüttung bleibt dauerhaft formstabil
- auch großflächig windsicher einsetzbar
- geringes Gewicht

Produktbeschriebung:
Nevolit gleicht Unebenheiten aus, ist formstabil und kann ohne Verdichtungsverlust eingebracht werden. Das 2 Komponenten-Schüttgut lässt sich abhängig vom Anwendungsbereich und der erforderlichen Druckfestigkeit kombinieren. Hierbei gilt, je höher die Bindermenge, desto höher die Druckfestigkeit.

Dosierung und Verbrauch PU-Binder:
Nevolit-Detail: 1,2 l/Sack
Nevolit -Dach: 1,5 l/Sack
Nevolit -Balkon: 1,8 l/Sack
Nevolit -Parkdach: 2,4 l/Sack

Nevolit lässt sich gut und sauber verarbeiten und besitzt eine kurze Abbindezeit. Das Schüttgut ist nicht blasenfördernd, besitzt einen guten Dämmwert und geeignet für Bitumen und alle üblichen Untergründe. Es lässt sich sofort mit Dämmplatten überarbeiten und ist sehr gut formbar (Keile, Kehlen, Grate). Die Abbindung wird durch Luftfeuchte positiv beeinflusst.

Verarbeitung:
- Reinigen des Untergrundes, Fläche nivellieren und evtl. Abziehhilfen aufbringen.
- Bei Flächen >1m², bzw. bei soggefährdeten Flächen, PU-Binder als Haftverbesserer aufbringen. Verbrauch: >250 g/m², siehe Flachdachrichtlinie/DIN 1055.
- Nevolit innerhalb von 15 Minuten auf den frischen Haftverbesserer aufgebracht werden.
- Nevolit, PU-Binder (im Sack enthalten) aus dem Sack nehmen und mit ca. 1,2 l Wasser im geeigneten Rundkübel sorgfältig für ca. 2-3 Min. mit Handrührwerk aufmischen. Gemisch anschließend umtopfen und nochmals 1 Min. aufmischen. Bei größeren Mengen empfehlen wir den Einsatz eines Zwangsmischers.
- Die Nevolit-Schüttung sofort nach dem Mischen aufbringen. Bei höheren Schichtstärken kann Nevolit frisch in frisch in Schichten von max. 6 – 8 cm aufgebracht werden. Die einzelnen Schichten werden mit einer Glättkelle zwischenverdichtet. Nach dem Abziehen wird die Oberfläche anschließend mit gereinigter Glättkelle unter Druck geglättet. Die Glättkelle vorab und regelmäßig mit VIASOLV Antihaftmittel oder einer geeigneten Alternative benetzen und reinigen.
- Mischung ca. 45 bis 60 Minuten abbinden lassen. Nach dem Aushärten ist die Fläche mit einer Abdichtungslage gegen Niederschlag zu schützen. Beim vorrübergehenden Abdecken mit einer Folie/Plane ist darauf zu achten, dass das Material ausreichend ablüften kann. Tauwassereintritt verhindern.
- Hinweis:
Beim Kleben von Dämmstoffplatten auf Nevolit empfiehlt es sich einen Flachdach-Pistolenschaum zu verwenden.
Bei Verwendung von einem flüssigen Flachdach-PU-Kleber wird der Kleber auf die Unterseite des Dämmstoffs aufgebracht und anschließend auf das Nevolit geklebt.

Weitere Verarbeitungs- und Anwendungshinweise sind dem Sicherheitsdatenblatt und technischen Merkblatt des Herstellers zu entnehmen.

Technische Daten: NEVOLIT Schüttung Dach (Detail) NEVOLIT Schüttung Dach (Fläche) NEVOLIT Schüttung Balkon NEVOLIT Schüttung Parkdach
Verbrauch PU-Binder: 1,2 Liter/Sack 1,5 Liter/Sack 1,8 Liter/Sack 2,4 Liter/Sack
Gewicht pro cm: 2,2 kg/m² 2,3 kg/m² 2,45 kg/m² 2,55 kg/m²
Druckfestigkeit: 650 kN/m² (0,65 N/mm²) 700 kN/m² (0,7 N/mm²) 750 kN/m² (0,75 N/mm²) 1000 kN/m² (1,0 N/mm²)
Zugfestigkeit: ≥ 200 kPa ≥ 200 kPa ≥ 200 kPa ≥ 200 kPa
Wärmeleitgruppe: WLG 070 WLG 070 WLG 070 WLG 070
Wärmeleitfähigkeit trocken: λ(R)=0,0656 W/(m*k) λ(R)=0,0656 W/(m*k) λ(R)=0,0656 W/(m*k) λ(R)=0,0656 W/(m*k)
Haftzugfestigkeit: ≥ 200 kPa ≥ 200 kPa ≥ 200 kPa ≥ 200 kPa
Brandverhalten: Klasse E2) Klasse E2) Klasse E2) Klasse E2)
Begehbare Festigkeit1): ca. 45 bis 60 Minuten ca. 45 bis 60 Minuten ca. 45 bis 60 Minuten ca. 45 bis 60 Minuten

 

 

Hinweise zur Rücknahmepflicht für Verpackungsmaterial

Wir sind nach dem aktuellen Verpackungsgesetz gemäß § 15 Abs. 1 S. 1 VerpackG dazu verpflichtet, folgende Verpackungsmaterialien von Endverbrauchern unentgeltlich zurückzunehmen:

• Transportverpackungen, wie etwa Paletten, Großverpackungen, etc.,
• Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern als Abfall anfallen,
• Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, und
• Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter oder
• Mehrwegverpackungen.

Bei Lieferung des Produktes wird entsprechendes Verpackungsmaterial verwendet, dieses nehmen wir unentgeltlich zurück.
Wir stellen damit die Rückführung des Verpackungsmaterials in den Verwertungskreislauf sicher. Durch die Aufklärung über die Rückgabemöglichkeiten sollen
bessere Ergebnisse bei der Rückführung von Verpackungen erzielt werden und ein Beitrag zur Erfüllung der europäischen Verwertungsziele nach der EU-Richtlinie 94/62/EG sichergestellt werden.

Sie können das Verpackungsmaterial als Endverbraucher am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbaren Nähe abgeben.

Ist eine umwelt- und gesundheitsverträglich Rücknahme von Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter sowie für Verkaufs- und Umverpackungen,
für die wegen Systemunverträglichkeit nach § 7 Abs. 5 eine Systembeteiligung nicht möglich ist, am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe nicht möglich,
kann gemäß § 15 Abs. 2 VerpackG die Rücknahme auch in einer zentralen Annahmestelle erfolgen, wenn diese in einer für Sie zumutbaren Entfernung
zum Ort der tatsächlichen Übergabe liegt und zu den geschäftsüblichen Öffnungszeiten des Vertreibers zugänglich ist.

0 von 0 Bewertungen

Bewerten Sie dieses Produkt!

Teilen Sie Ihre Erfahrungen mit anderen Kunden.